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   LG Hamburg, 01.11.2007 - 327 O 558/07   

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LG Hamburg, 01.11.2007 - 327 O 558/07 (https://dejure.org/2007,49103)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.11.2007 - 327 O 558/07 (https://dejure.org/2007,49103)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. November 2007 - 327 O 558/07 (https://dejure.org/2007,49103)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 23.09.1992 - 3 W 106/92
    Auszug aus LG Hamburg, 01.11.2007 - 327 O 558/07
    Nur so brauchte die Antragstellerin die Bestellung auch zu verstehen (vgl. HansOLG NJW-RR 1993, 958 f.).
  • OLG Hamburg, 05.06.2008 - 3 U 248/07
    Der Antragstellerin sei bereits vor Zustellung der einstweiligen Verfügung: die in der Sache 327 O 558/07 eingereichte Generalvollmacht übermittelt worden.

    Aufgrund der in der Sache 327 O 558/07 als Anlage AG 4 eingereichten Generalvollmacht hätte die einstweilige Verfügung an die Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin zugestellt werden müssen, feine Heilung der mangelnden Zustellung gem. § 189 ZPO komme nicht in Betracht, da die Antragsgegnervertreter nur mittels einer E-Mail von der einstweiligen Verfügung Kenntnis erlangt hätten.

    c) Zu Unrecht hat das Landgericht in der »Generalvollmacht« gem. Anlage AG 4 des beigezogenen Verfahrens 327 O 558/07 eine im Hinblick auf § 172 ZPO ausreichende Prozessvollmacht gesehen.

    Sie kann sich mithin nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken (§ 138 IV ZPO), sondern muss substantiiert vortragen und ihren Vortrag glaubhaft machen, etwa durch eine eidesstattliche Versicherung ihres Geschäftsführers, dass sie das Schreiben vom 4.5.2007 bzw. jedenfalls die aus der Anlage AG 4 des Verfahrens 327 O 558/07 ersichtliche zweiseitige Generalvollmacht niemals erhalten habe.

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